Ein Mensch wird plötzlich pflegebedürftig – und nun?
Es geschieht meist sehr plötzlich das ein Angehöriger pflege- oder hilfsbedürftig wird und Dinge des Alltags nicht mehr aus eigener Kraft erledigen kann. Oft haben die betroffenen Personen, Patienten wie Familienmitglieder, nur sehr wenig Zeit sich auf die neue Situation und die Veränderungen , die diese für den Alltag mit sich bringen, einzustellen. Jetzt ist eine fachgerechte persönliche Vorbereitung und Begleitung wichtig, da die Pflegebedürftigkeit unter Umständen über einen längeren Zeitraum den Alltag der Betroffenen bestimmen wird.
Unsere Pflegeüberleitung/Sozialdienst plant mit Ihnen und Ihren Angehörigen die gemeinsamen Schritte für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat sowie fachkundiger Anleitung und Schulung in allen Fragen rund um die Betreuung des Patienten zur Seite.
Ziel der Pflegeüberleitung ist, eine kontinuierliche Qualität in der Grund- und Behandlungspflege beim Übergang vom Krankenhausaufenthalt in die ambulante Pflege oder einer nachstationären Pflegeeinrichtung (Seniorenheim, Kurzzeitpflege, Tagespflege) zu gewährleisten. Schon frühzeitig werden während des stationären Aufenthaltes Pflegeprobleme erfasst, die nach der Entlassung von großer Bedeutung sein können. Individuell und unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen leiten wir mit Zustimmung des Patienten oder seiner Bevollmächtigten notwendige Maßnahmen ein.
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte der Pflegeüberleitung/Sozialdienst:
psychosoziale Sicherung
Bereich Familie und Partnerschaft, am Arbeitsplatz und im sozialen Umfeld oder umfasst schwerpunktmäßig das Thema Krankheitsbewältigung, aber auch Probleme im Suchtberatung gehören zu diesem Komplex dazu. (PÜ als Schnittstelle zu Selbsthilfegruppen, zur Drogenberatung, zum Palliativnetzwerk, zum Stomatherapeuten etc.)
soziale Sicherung
umfasst insbesondere die Einrichtung von rechtlichen Betreuungen, die Organisation der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen, Wohnungsangelegenheiten und praktische Hilfen.
wirtschaftliche Sicherung
die Aufgabeninhalte liegen hierbei in der Absicherung der finanziellen Situation der Patienten/innen. Angefangen bei Lohnersatzleistungen über Leistungen nach dem SGB IX bis zu Anträgen nach SGB XII.
ambulante Nachsorge
hierzu gehören alle Fälle, in denen der Patient nach dem Krankenhaus mit einer oder mehrerer Hilfen nach Hause entlassen wurden. Dazu gehören die häusliche Krankenpflege nach SGB V und SGB XI, die Versorgung mit Hilfsmitteln, Essen- auf- Rädern, Nachbarschaftshilfe, Hausnotruf u. a.
stationäre Nachsorge
umfasst die Vermittlung von stationärer Dauerpflege und Kurzzeitpflege, unabhängig davon, ob die vermittelte Kurzzeitpflege in eine Dauerpflege nach der Begutachtung durch den MDK umgewandelt wurde.
medizinische Rehabilitation
hierbei handelt es sich überwiegend um die Vermittlung in nachstationäre Rehabilitationsmaßnahmen
Die Patienten werden umfassend informiert, unterstützt und begleitet. Notwendige Maßnahmen werden unter pflegerisch-medizinischen Gesichtspunkten gemeinsam mit den Patienten und Angehörigen erörtert und umgesetzt. Diese sind realisiert wenn der Patient entlassen wird. Durch die frühzeitige Entlassplanung wird ein Netzwerk gebildet, in dessen Mittelpunkt der Patient steht.